Artenschutz
Alle Landschildkröten stehen mittlerweile unter Artenschutz. Dabei gibt es verschiedene Schutzklassen und Gesetze, die zu beachten sind.
Vierzehen-Landschildkröten unterliegen Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 338/97. Das bedeutet:
- Die legale Herkunft der Tiere muss nachgewiesen werden (Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Zuchtnachweis, Cites Bescheinigung (1)).
- Das Tier muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Die Zuordnung der Vierzehen-Landschildkröten (Agrionemys horsfieldii) in die Schutzklasse und die gesetzlichen Bedingungen können sich ändern. Bitte informieren Sie sich vor der Anschaffung einer Vierzehen-Landschildkröte (Agrionemys horsfieldii) bei der für Sie zuständigen Landesbehörde.
(1) Zur Zeit ist für Vierzehen-Landschildkröten (Agrionemys horsfieldii) keine Cites Bescheinigung notwendig. Weitere Informationen finden sie unter http://www.cites.org.
Wo und wie muss ich meine Schildkröte anmelden?
I.d.R. ist die untere Landschaftsbehörde ihres Kreises / ihrer Stadt für die Anmeldung zuständig. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie im Internet mit Hilfe einer Suchmaschine. Wenn ich als Suchbegriff "+lippe +artenschutz" (Da ich im Kreis Lippe wohne) eingebe enthält die Ergebnisliste den Eintrag "http://www.stadtdetmold.de/1031.html". Dort findet sich die Information
Artenschutz (Tiere und Pflanzen) Kreis Lippe - Untere Landschaftsbehörde 62-629 / 6740
Rufen sie bei der zuständigen Behörde an und fragen sie was genau sie bei wem einreichen sollen, z.B. Liste der Tiere mit folgenden Angaben
- Deutsche Artbezeichung
- Wissenschaftliche Artbezeichnung
- Schupfdatum / Alter
- Herkunft
- Kopie des Herkunftnachweises
Ich habe keinen Herkunftsnachweis. Was passiert dann?
Das Tier wird beschlagnahmt und bei einem Halter mit ausreichender Sachkenntnis eingestellt. I.d.R. verfügt die Behörde über entsprechende Kontakte zu solchen Haltern. Allerdings ist die Aufnahmekapazität begrenzt. Und der Aufwand erheblich (Quarantäte mit Herpestest, Test und Behandlung auf Parasiten).
Ich habe ein Tier gefunden. Was soll ich tun?
- Versorgen sie es artgerecht.
- Melden sie es bei der zuständigen Behörde.
- Falls sich der Besitzer von der Behörde nicht ermitteln läßt (z.B. weil das Tier nicht gemeldet war) bieten sie der Behörde an a) das Tier bei sich zu pflegen oder b) über das Internet zu vermitteln.
Wichtig
Das genaue Vorgehen sollten sie mit der zuständigen Behörde vorher klären.
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